Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB gelten nur für die Dienstleistungen

  1. Vertragsparteien und Geltungsbereich

1.1. Angela Ziller (im Folgenden bezeichnet als „ Ziller Coaching ● Training ● Mentoring“) erbringt Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Coaching, Training und offene Seminare, Veranstaltungen für Gruppen und Teams und Unternehmensentwicklung, in der Regel durch Veranstaltungen im Einzelkontakt, in (Klein-)Gruppen und Teams für Privatkunden, Firmenkunden und die öffentliche Hand (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Auftraggeber“).

1.2. Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen oder eine andere geeignete Person benennen, die an einer Veranstaltung in den genannten Geschäftsfeldern teilnimmt (im Folgenden bezeichnet als „Teilnehmende“). Als Teilnehmende geeignet sind alle Personen und Gruppen, die bei voller geistiger Gesundheit sind. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner von Ziller Coaching ● Training ● Mentoring. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten des Teilnehmenden ein, es sei denn, es wird mit dem Teilnehmenden eine separate Vertragsbeziehung eingegangen, wodurch ein Teilnehmender zu einem Auftraggeber wird.

1.3. Ziller Coaching ● Training ● Mentoring erbringt seine Leistungen durch eigene Mitarbeiter. Ziller Coaching ● Training ● Mentoring ist berechtigt, die Leistungen durch assoziierte Kooperationspartner oder freie Mitarbeiter (im Folgenden bezeichnet als „Coaches“) zu erbringen.

1.4. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Ziller Coaching ● Training ● Mentoring und seine vertraglich verpflichteten Coaches erbrachten Leistungen.

1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten Ziller Coaching ● Training ● Mentoring auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Eigene Auftraggeber-AGB für den Einkauf werden hier nicht anerkannt. Es gelten in der Geschäftsbeziehung nur die AGB von Ziller Coaching ● Training ● Mentoring, die bei Auftragsannahme anerkannt worden sind.

  1. Anfrage / Anmeldung und Vertragsschluss / Buchung

2.1. Eine Anfrage hat für beide Parteien den Gehalt einer Interessensbekundung für eine bestimmte Leistung. Eine Anmeldung hat für beide Parteien den Gehalt einer Willenserklärung für eine Teilnahme an der in der Anmeldung genannten Veranstaltung.

2.2. Der Auftraggeber ist an seine Anfrage / Anmeldung 14 Tage ab Zugang seiner Anfrage / Anmeldung bei Ziller Coaching ● Training ● Mentoring gebunden. Erhält der Auftraggeber bis dahin kein Angebot / keine Anmeldebestätigung durch Ziller Coaching ● Training ● Mentoring per Post oder E-Mail, so entfällt die Bindung an seine Anfrage / Anmeldung.

2.3. Anfragen für Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen sowie Aktivitäten der Unternehmensentwicklung sind formlos und erfolgen (fern) mündlich oder schriftlich. Sie werden nach Dringlichkeit bearbeitet und führen in individueller Absprache mit dem Auftraggeber zur Vereinbarung eines unverbindlichen, kostenfreien Kennenlerntermins, ggf. einer kostenpflichtigen Bestandsaufnahme / IST-Analyse sowie zur Erstellung eines schriftlichen Angebotes bzw. einer schriftlichen Leistungsbeschreibung (bei Rahmenverträgen). Der Vertrag für Coachings, Veranstaltungen für Gruppen und Teams sowie Aktivitäten der Unternehmensentwicklung wird durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung des entsprechenden schriftlichen Angebotes bzw. der entsprechenden Leistungsbeschreibung (in der jeweils aktuellsten Fassung) oder durch die Bestätigung eines Termins zur Durchführung einer in diesem Angebot bzw. in dieser Leistungsbeschreibung formulierten Leistung geschlossen (Buchung). Auf den Zugang einer für den Auftraggeber bestimmten Ausfertigung des gültigen Angebots, der Leistungsbeschreibung bzw. des Einzelvertrages kommt es zur Bestimmung des Zeitpunkts seiner Wirksamkeit nicht an.

2.4. Anmeldungen für Trainings und offene Seminare der Ziller Coaching ● Training ● Mentoring erfolgen durch das Ausfüllen und Übersenden der durch Ziller Coaching ● Training ● Mentoring vorgegebenen Anmeldeformulare oder etwaiger Online-Funktionen auf der Ziller Coaching ● Training ● Mentoring -Homepage (https://www.ziller-coaching.de) und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, da die Teilnehmerzahlen im Interesse einer erfolgreichen Veranstaltung begrenzt sind. Alle Anmeldungen müssen per Post oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag für Trainings und offene Seminare wird durch eine Anmeldebestätigung von Ziller Coaching ● Training ● Mentoring per Post oder E-Mail oder Unterzeichnung eines ausgefüllten Coachingvertrages durch den Auftraggeber (verbindliches Vertragsangebot) und Gegenzeichnung durch Ziller Coaching ● Training ● Mentoring (Vertragsannahme) geschlossen (Buchung). Auf einen Zugang einer für den Auftraggeber bestimmten Ausfertigung des Vertrags kommt es zur Bestimmung des Zeitpunkts seiner Wirksamkeit nicht an.

2.5. Mit der bedingten Auftrags- oder Terminbestätigung bzw. mit der bedingten Teilnahmebestätigung oder Unterzeichnung des Coachingvertrages erklärt der Auftraggeber zugleich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie mit geltende Ergänzungsverträge vorab ausgehändigt bekommen und zur Kenntnis genommen zu haben.

2.6 Der Teilnehmende bestätigt, dass er keine Mitgliedschaft in einer Sekte, bei Scientology oder das Vorliegen einer schweren psychischen Störung oder Verhaltensstörungen (ICD-10) hat.

2.7. Änderungen oder Ergänzungen der Auftrags- oder Terminbestätigung bzw. der Teilnahmebestätigung oder des Lehrgangsvertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch Ziller Coaching ● Training ● Mentoring schriftlich per Post oder E-Mail bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.

  1. Leistungen

3.1. Die Verantwortung für die Organisation von Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen, Aktivitäten der Unternehmensentwicklung und Trainings ergibt sich aus dem entsprechend gültigen Angebot bzw. der entsprechend gültigen Leistungsbeschreibung.

3.2. Mit der Durchführung des Auftrages wird ein Mitarbeiter von Ziller Coaching ● Training ● Mentoring bzw. der/die jeweils durchführende/n Coach/es beauftragt.

3.3. Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang von Coachings, Gruppen- und Teamveranstaltungen bzw. Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung ergeben sich aus den im Einzelfall geltenden Angeboten, Leistungsbeschreibungen bzw. Verträgen. Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang von Trainings und offenen Seminaren ergeben sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Trainingsbausteinen, Seminarbeschreibungen, Angeboten bzw. Curricula.

3.4. Die Erstellung bzw. Bereitstellung von Teilnehmerunterlagen liegt bei Ziller Coaching ● Training ● Mentoring. In der Gebühr bzw. im Preis inbegriffen ist die Überlassung aller Teilnehmerunterlagen, Handouts und Skripte zur persönlichen Verwendung durch den Teilnehmenden. Aus Gründen der Nachhaltigkeit erfolgt die Übersendung grundsätzlich digital.

3.5. Für die Didaktik und Methodik der Maßnahme ist Ziller Coaching ● Training ● Mentoring verantwortlich. Der Auftraggeber / Teilnehmer hat ein Mitspracherecht. Stellt Ziller Coaching ● Training ● Mentoring während der Durchführung fest, dass aufgrund des Prozessverlaufes Änderungen an den ursprünglich mit dem Auftraggeber / Teilnehmer vereinbarten Zielen, Themeninhalten bzw. Umfang oder an der Reihenfolge der Bearbeitung nötig sind, so entscheidet er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines psychologischen und pädagogischen Ermessensspielraumes. Ziller Coaching ● Training ● Mentoring kann nach seinem Ermessen einzelne Punkte im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung ausweiten, dafür andere teilweise einschränken. Ziller Coaching ● Training ● Mentoring können Ziele und Themeninhalte zugunsten der Erreichung und Bearbeitung anderer Ziele und Themeninhalte zurückstellen. Ziller Coaching ● Training ● Mentoring wird die aus seiner Sicht notwendigen Veränderungen am geplanten Ablauf mit dem Auftraggeber / Teilnehmer zum frühestmöglichen Zeitpunkt besprechen. Es besteht ein Minderungsrecht des Auftraggebers / Teilnehmers nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, das Honorar oder die Gebühr zu kürzen.

3.6. Ziller Coaching ● Training ● Mentoring werden nach besten Kräften und bestem Wissen gemeinsam mit dem Auftraggeber / Teilnehmer den Erfolg der Maßnahme anstreben. Für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Leistung ist eine selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber / Teilnehmer erforderlich. Eine Erfolgsgarantie für die Leistung kann durch Ziller Coaching ● Training ● Mentoring allein nicht gegeben werden.

  1. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1. Bei Coaching, Training, Gruppen- und Teamveranstaltungen sowie Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung:

4.1.1. Das vereinbarte Honorar ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von acht Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig und auf das angegebene Konto zu entrichten.

4.1.2. Bei Zahlungsverzug werden pro Tag 5 % Verzugszinsen über dem Basiszins sowie eine Aufwandspauschale i.H.v. 5,00 € fällig.

4.1.3. Reduzierte Honorarsätze und Rabatte im Rahmen der Abnahme von Kontingenten durch den Auftraggeber sind möglich. Ein Kontingent ergibt sich aus dem Abruf vereinbarter Leistungspakete binnen einer definierten Frist (z.B. innerhalb eines Jahres). Die Details regeln hier die für den Auftraggeber erstellten Angebote / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträge in ihrer jeweils gültigen aktuellsten Fassung.

4.1.4. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden Kosten für Unterkunft / Verpflegung, Übernachtung, Raum- und Gerätemieten, Moderationsmaterial sowie sonstigen während der Veranstaltungen benötigten Utensilien und Verbrauchsmaterialien (z.B. Namenschilder, Farben und Bastelmaterialien, Spiele, Dekoration und Bühnentechnik auf Großgruppenveranstaltungen).

4.1.5. Der Auftraggeber übernimmt die für die Reise zwischen Ausgangsort (Geschäftsadresse von Ziller Coaching ● Training ● Mentoring) und Zielort (vom Auftraggeber gewünschter Veranstaltungsort) eventuell anfallenden Kosten für Reisezeiten sowie die anfallenden Reisekosten. Die Abrechnung von Reisezeiten erfolgt nach für die zum Einsatz gelangenden Coaches benötigter Zeit für die Reise zwischen Ausgangsort und Zielort. Die Abrechnung von Reisekosten z.B. für Flug, Bahn, Taxi erfolgt nach Aufwand der Coaches entsprechend der Belege; bei Pkw-Fahrten erfolgt die Abrechnung in 70 Eurocent pro Kilometer Fahrtstrecke zwischen Ausgangsort und Zielort.

4.1.6. Auf Wunsch kann gegen eine Pauschale die Organisation der Veranstaltung in einem externen Seminarhotel / Tagungshaus übernommen werden. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Organisationsaufwand.

4.1.7. Zusätzliche Leistungen, die über die in jeweils gültigen Angeboten / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträgen formulierten Leistungen hinaus vom Auftraggeber angefordert und von Ziller Coaching ● Training ● Mentoring vom Coach erbracht werden (z.B. zusätzliche Angebotsentwicklung, Konzeptarbeit, Planungs- und Bilanzierungsgespräche vor Ort, Telefon- oder Videokonferenzen, Präsentationen, Telefon-Coaching) sowie die Erstellung und der Versand von Fotoprotokollen in digitaler Form werden nach zeitlichem Aufwand für die beteiligten Personen und zu den in jeweils geltenden Angeboten / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträgen geltenden Honorarsätzen und –konditionen erbracht.

4.1.8. Der im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Vorbereitungs- und Koordinationsaufwand (z.B. Telefonate, Briefe, Terminplanungen, Büroarbeiten) werden nicht gesondert berechnet.

4.1.9. Das Honorar umfasst neben der Konzeptionierung und Durchführung von Maßnahmen auch die Erstellung und Bereitstellung notwendiger Handouts für den Auftraggeber / die Teilnehmenden.

4.1.10. Die weiteren bzw. abweichenden Details zu Honorarsätzen und Rahmenbedingungen regeln die für den Auftraggeber erstellten Angebote / Leistungsbeschreibungen / Verträge in der jeweils gültigen aktuellsten Fassung.

4.2. Bei offenen Seminaren und Veranstaltungen:

4.2.1. Die Gebühr ist nach Erhalt der Rechnung spätestens bis zum Beginn der ersten Veranstaltung auf das Konto von Ziller Coaching ● Training ● Mentoring zu entrichten.

4.2.2. Ratenzahlung oder abweichende Zahlungsbedingungen (z.B. Verrechnung von Provisionen) können nach Absprache vereinbart werden. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Ziller Coaching ● Training ● Mentoring. Der Zahlungsmodus geht zusätzlich aus der gestellten Rechnung hervor.

4.2.3. Eine Verpflichtung zur Zahlung von Gebühren besteht auch dann, wenn die Veranstaltungen nicht oder nur teilweise besucht werden.

4.2.4. Die Kosten für An- und Abfahrt, etwaige Unterkunft und Verpflegung hat der Auftraggeber / Teilnehmende selbst zu tragen.

4.2.5. Die Kosten für die Nutzung und etwaige Anmietung von Räumen und technischen Geräten übernimmt Ziller Coaching ● Training ● Mentoring.

4.3. Alle Honorar- und Preisangaben verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses / der Buchung gültigen gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.

4.4. Der Auftraggeber gelangt nach Fälligkeit von Zahlungen durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug, unabhängig vom Verzugseintritt nach § 286, Abs. 2 BGB. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässig verschuldetem Zahlungsverzug hat der Auftraggeber / Teilnehmende kein Recht auf Erbringung weiterer Leistungen oder Teilnahme an Veranstaltungen. Ziller Coaching ● Training ● Mentoring ist berechtigt, den Auftraggeber / Teilnehmenden bei vorsätzlichem oder grob fahrlässig verschuldetem Zahlungsverzug oder Nichtvorliegen des Zahlungseinganges vor Beginn einer Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschließen.

4.5. Während des Zahlungsverzuges ist Ziller Coaching ● Training ● Mentoring berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei natürlichen Personen (z.B. Verbrauchern) und acht Prozentpunkten über dem Basissatz bei juristischen Personen (Unternehmen) geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

  1. Rücktritt / Kündigung / Durchführungshindernisse

5.1. Bei Verträgen über Coaching, Gruppen- und Teamveranstaltungen, Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung:

5.1.1. Das Ausfallhonorar beträgt bei Absage einer Buchung (Auftragsbestätigung) bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 50%, innerhalb von vier bis 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin 75% sowie innerhalb von 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin 100% des Honorars.

5.1.2. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

5.2. Bei offenen Seminaren und Veranstaltungen:

5.2.1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zum Beginn des Seminar- bzw. Lehrgangsbeginns jederzeit möglich.

5.2.2. Für die professionelle sowie ethisch und menschlich akzeptable Behandlung eines Interessenten und seines Bildungsanliegens entsteht vor Seminar-/ Lehrgangsbeginn ein erheblicher Aufwand insbesondere für Information, individuelle Bedarfsanalyse und Bildungsberatung, Abstimmung mit Auftraggebern oder Behörden sowie Koordinations- und Planungsaktivitäten. Bei einem Rücktritt bis sechs Wochen vor Seminar-/Lehrgangsbeginn wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 285 Euro erhoben.

5.2.3. Bei späterem Rücktritt kann die volle zu entrichtende Gebühr erhoben werden, insbesondere wenn kein alternativer Auftraggeber / Ersatzteilnehmer zur Verfügung steht.

5.3. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor, oder ist aus nicht von Ziller Coaching ● Training ● Mentoring zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung einer Veranstaltung nicht möglich, so ist Ziller Coaching ● Training ● Mentoring zur Durchführung nicht verpflichtet. Der Auftraggeber bzw. die angemeldeten Teilnehmer werden so rechtzeitig wie möglich vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn über die Nichtdurchführung informiert. Bereits entrichtete Honorare / Gebühren werden in einem solchen Fall umgehend in voller Höhe erstattet.

5.4. Kann Ziller Coaching ● Training ● Mentoring wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so ist Ziller Coaching ● Training ● Mentoring verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin oder einen Ersatzcoach zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen Ziller Coaching ● Training ● Mentoring sind nur gemäß den gesetzlichen Vorgaben zulässig.

 

  1. Urheberrecht

6.1. Ein Ton- oder Videomitschnitt des Coachings/ Trainings ist ohne schriftliche Erlaubnis von Ziller Coaching ● Training ● Mentoring nicht gestattet.

6.2. Der Teilnehmende ist berechtigt, erhaltene Handouts, Materialien, sonstige Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Urheberrecht an den Handouts, Materialien, sonstigen Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen liegt ausschließlich bei Ziller Coaching ● Training ● Mentoring. Der Auftraggeber / der Teilnehmende ist nicht berechtigt, Materialien, Unterlagen oder Mitschnitte ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von Ziller Coaching ● Training ● Mentoring zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form – entgeltlich oder unentgeltlich – an Dritte weiter zu geben oder zu verbreiten.

6.3. Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.

  1. Datenschutz

7.1. Alle firmen- und personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) behandelt. Nähere Verwendungsbereiche können Sie der gesonderten Datenschutzbestimmung entnehmen.

7.3. Firmen- und personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit dem Vertrag des Auftraggebers gespeichert und weiterverarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber / Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten zu internen Werbezwecken und zur statischen Aufbereitung in anonymisierter Form auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich zu eigenen internen Zwecken von Ziller Coaching ● Training ● Mentoring genutzt werden können.

  1. Geheimhaltungs-/Schweigepflicht

8.1. Die Inhalte des Coachings / der Veranstaltung unterliegen der Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlich oder geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, geheim zu halten. Beide Vertragsparteien sind von der Geheimhaltungsverpflichtung ausnahmsweise befreit, wenn dringende berechtigte Interessen (bspw. die Durchsetzung von Honoraransprüchen) eine Offenbarung erfordern.

8.2. Der Auftraggeber entbindet Ziller Coaching ● Training ● Mentoring von der Schweigepflicht gegenüber dem Supervisor des Coaches. Der Supervisor dient dem Coach zur fachlichen, psychologischen oder pädagogischen Reflexion, Qualifizierung und Qualitätssicherung des Coachings- bzw. Trainingsprozesses.

  1. Selbstverpflichtungen und Ausschlussrechte

9.1. Eine unrichtige Versicherung dieses Erklärungsgehalts, die Störung von Veranstaltungen von einigem Gewicht, strafbare Handlungen gegenüber Ziller Coaching ● Training ● Mentoring oder anderen Teilnehmenden (z.B. Diebstahl, Ehrverletzungen) sowie die Kenntnisnahme von strafbaren Handlungen des Auftraggebers / Teilnehmers gegenüber Dritten berechtigen Ziller Coaching ● Training ● Mentoring zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zum umgehenden Ausschluss des Auftraggebers / Teilnehmers von der weiteren Teilnahme an Veranstaltungen.

9.4. Der Auftraggeber / Teilnehmer erklärt, dass er sich in der Lage fühlt, an den z.T. intensiven persönlichen- und Gruppenprozessen teilzunehmen und bereit ist, für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen. Bei Personen, die sich in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung befinden bzw. auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, ist Ziller Coaching ● Training ● Mentoring bzw. der durchführende Coach vor Beginn einer Veranstaltung zu informieren. Die Kenntnisnahme von körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Auftraggebers / Teilnehmers berechtigt Ziller Coaching ● Training ● Mentoring / den Coach, den Auftraggeber / Teilnehmer von der Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Teil der Veranstaltung (z.B. einer Outdoorübung) auszuschließen.

9.5. Der Ausschluss von Auftraggebern / Teilnehmenden von Veranstaltungen oder Teilen von Veranstaltungen (z.B. Outdoorübungen) aufgrund von körperlichen, geistigen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Ziller Coaching ● Training ● Mentoring feststellen, erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Schaden und Nutzen für den Auftraggeber / Teilnehmenden nach allgemeinmenschlichem Ermessen und bedeutet keine Diskriminierung des Auftraggebers / Teilnehmenden.

9.6. Der Anspruch auf Entrichtung der Gebühr / des Honorars bleibt in Fällen des Ausschlusses in vollem Umfang bestehen.

  1. Haftung

10.1. Der Auftraggeber / Teilnehmer achtet auch seine persönlichen Gegenstände selbst. Ziller Coaching ● Training ● Mentoring haftet für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen nicht bzw. nur bis zur Höhe bestehender Versicherungssummen.

10.2. Der Auftraggeber / Teilnehmende stellt Ziller Coaching ● Training ● Mentoring von der Haftung von Schäden frei, die Ziller Coaching ● Training ● Mentoring, seine Mitarbeitenden oder Coaches durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat/haben.

10.3. Eine Haftung aufgrund der fehlerhaften Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers / Teilnehmenden ist ausgeschlossen.

10.4. Der Auftraggeber / Teilnehmende darf gegen Forderungen von Ziller Coaching ● Training ● Mentoring nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

11.Schlussbestimmungen

11.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.

11.2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

11.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4. Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen Form in Handouts, Materialien und sonstigen Unterlagen und Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte sprachliche Verständigung zurückzuführen.

11.5. Als Gerichtsstand wird Rostock vereinbart, sofern der Vertragspartner / Auftraggeber / Auftraggeber Vollkaufmann i.S.d. HGB ist.

11.6. Vertragssprache ist deutsch.

11.7. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.